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Was ist ein Konkurs?

Von einem Konkurs wird gesprochen, wenn ein Unternehmen nicht mehr zahlungsfähig und verschuldet ist, sodass nur noch eine gerichtliche Vollstreckungsmaßnahme dessen Gläubiger befriedigen kann. Ein Konkursverfahren kann direkt bei dauerhafter Zahlungsunfähigkeit des Schuldners eröffnet werden. Zudem reicht ein einziger Gläubiger aus, um ein Konkursverfahren in Gang zu setzen. Bei einem Konkurs wird das gesamte Vermögen des Schuldners vollstreckt. Damit unterscheidet sich ein Konkursverfahren wesentlich von einer Zwangsvollstreckung, bei der nur einzelne Vermögenswerte gepfändet werden. Das Ziel eines Konkurses ist es, sämtliche Gläubiger aus dem verbliebenen Vermögen des Schuldners gleichmäßig zu befriedigen, sodass möglichst niemand benachteiligt wird. Deshalb findet bei einem Konkurs die sofortige Beschlagnahme der Konkursmasse statt. Zudem verliert der Schuldner die komplette Verfügungsmacht über die Konkursmasse, was ihn in der Regel handlungsunfähig macht. Ein sogenannter Konkursverwalter wird eingesetzt, der die Konkursmasse verwaltet und an die Gläubiger verteilt. Ebenso kümmert es sich um die Liquidation des Unternehmens, die mit einem Konkurs in der Regel einhergeht. Gläubiger, die berechtigte Ansprüche an das in Konkurs gegangene Unternehmen haben, müssen ihre Forderungen innerhalb eines gesetzlich festgelegten Zeitraums beim Konkursverwalter anmelden. Ein Konkurs kann durch ein Vergleichsverfahren abgewendet werden. Ebenso kann ein Konkursantrag abgelehnt werden. Wenn beispielsweise nicht genug Konkursmasse vorhanden ist, um bevorrechtigte Gläubiger zu befriedigen.

Robert Nabenhauer und seine Unternehmensberatung