Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäss DSGVO & revDSG
Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen der
Nabenhauer Consulting
Bahnhofstrasse 5
CH-9402 Mörschwil, Schweiz
– im Folgenden „Auftragsverarbeiter“ genannt –
und dem jeweiligen Kunden
– im Folgenden „Verantwortlicher“ genannt –
mit Sitz in der Schweiz, Deutschland, Österreich oder einem anderen EU-/EWR-Mitgliedstaat.
Diese Vereinbarung dient der Regelung der Anforderungen aus Artikel 28 DSGVO sowie Art. 9 ff. revDSG (revidiertes Schweizer Datenschutzgesetz) bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag.
Sie gilt für alle Leistungen von Nabenhauer Consulting, bei denen Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen ist.
Die Parteien verpflichten sich:
– personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der schriftlich beauftragten Leistungen zu verarbeiten,
– geeignete technische und organisatorische Massnahmen zu ergreifen,
– alle gesetzlichen Vorschriften zur Auftragsverarbeitung gemäss DSGVO und revDSG einzuhalten.
Weitere Details und Pflichten (z. B. zur Löschung, Datenübermittlung, Kontrolle, Subunternehmern, Haftung etc.) sind in der jeweils geltenden Fassung der DSGVO und des revDSG geregelt und werden von beiden Parteien anerkannt.
Stand: 17.12.2025
🔒 Diese Kurzform ist rechtskonform für D–A–CH und bewusst kompakt gehalten, da sie sich auf die gesetzlich geltenden Rahmenbedingungen bezieht, ohne diese erneut vollständig zu zitieren.
