Beim vorzeitigen Ablösen einer Finanzierung erheben die Geldinstitute in der Regel eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung.
Sie begründen das damit, daß ihnen aus der vorzeitigen Ablösung Einnahmen entgehen.
Ohne Zweifel trifft diese Begründung zu, zumal die Darlehensverträge in der Vergangenheit zu einem erheblich höheren Zinssatz abgeschlossen waren.
Der Streit geht somit auch nicht um die Berechtigung, sondern um die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung.
Aktuelle Bemühungen um eine Begrenzung auf europäischer Ebene helfen gegenwärtig nicht weiter.
Tipp: Bei Zweifel an der Berechtigung
oder Höhe einer
Vorfälligkeitsentschädigung
wenden Sie sich an die zuständige
Schiedsstelle.
Die Anschrift finden Sie in den
allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ihrer Bank.
Tipp: Die zum Teil erhebliche Belastung,
mitunter bis zu 10 % der
Restdarlehenssumme, sollten Sie
unbedingt bei der Planung
des Immobilienverkaufes
berücksichtigen.
Fallen bei der Immobilienfinanzierung
Immobilienkäufer können in Schwierigkeiten geraten, weil sie
– Ihr Budget überschätzen
Tipp: Bei einem ehrlichen Kassensturz
sollte der Ansatz für die
Lebenshaltungskosten realistisch
angesetzt werden.
Der Vergleich Warmmiete mit
Tilgungsrate geht an der
Wirklichkeit vorbei, weil Sie
die Nebenkosten zusätzlich zur
Tilgungsrate bezahlen müssen.
– keine Reserven bilden
Tipp: Ein je nach Alter und Zustand
der erworbenen Immobilie
anzusetzender Betrag sollte als
Sicherheit für unvorhergesehene
Instandsetzungen und
Investitionen einbehalten werden.
Realistischer Ansatz sind
ca. 2,00 ? pro Monat
und m² Wohnfläche. 2
– ungünstig finanzieren
Tipp: Vertrauen Sie Ihrer Hausbank
erst, wenn Sie wenigstens zwei
Vergleichsangebote eingeholt
haben, dabei nutzen Sie das
derzeitige Zinstief zu einer
höheren Tilgungsrate und
möglichst langer Zinsbindung.
Das günstigste Angebot ist
nicht das mit dem geringsten
Nominalzins sondern das
mit der geringsten Restschuld
am Ende der Zinsbindung.
Eine intensive Beratung über
Fördermöglichkeiten durch
einen Fachmann ist
unverzichtbar.
– keine Absicherung gegen
Wechselfälle des Lebens
Vorsehen
Tipp: Zumindest gegen
Berufsunfähigkeit und Tod
der Darlehensnehmer, z.B.
mit einer Risikolebensversicherung
sollte man sich absichern,
um die Weiterzahlung
Darlehens zu ermöglichen.
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