NC: Herr Geisler, sie betreiben das Unternehmen Nikator und verwenden den Zusatz MarkenDienstleistungen. Was verbirgt sich dahinter?
SG: Das Unternehmen Nikator wurde 2004 gegründet und vermittelt / vermarktet Dienstleistungen rund um MARKE, Markenrecht und Markenschutz. Hierzu gehören auch Markenbewertungen und die Erarbeitung von Strategien zur Markenpositionierung und Markenführung.
NC: Warum ist Markenschutz für Unternehmen so wichtig?
SG: Der Schutz eines Produkt-/ Firmennamens als Marke macht dieses erst unverwechselbar, gibt ihm ein Image und trägt so entscheidend zum Erfolg eines Unternehmens bei. Natürlich muss die Marke erst mit positiven Emotionen aufgeladen werden, um Zugkraft und Stärke zu entwickeln. Dann aber entscheiden sich Käufer in der Regel für das Markenprodukt statt für ein gleichwertiges No-Name-Produkt.
Zudem kann der Markenwert als immaterieller Vermögensgegenstand in die Firmenbilanz aufgenommen werden und stellt damit Firmenkapital dar. Es besteht damit sogar die Möglichkeit, den Markenwert als Sicherheit für einen Kredit zu hinterlegen.
NC: Macht Markenschutz auch für kleine und mittelständische Unternehmen Sinn?
SG: Aber ja, auch kleine und mittelständische Unternehmen möchten ihre Produkte / Dienstleistungen erfolg-reich im Markt platzieren. Da immer noch gerne abgekupfert und kopiert wird, bietet der Markenschutz eine gute Möglichkeit die eigene Marke davor zu schützen und Nachahmer abzumahnen.
NC: Was sind die Voraussetzungen für die erfolgreiche Eintragung einer Marke?
SG: An die künftige Marke werden einige sachliche Anforderungen gestellt. Sie sollte u.a. über hinreichende Unterscheidungskraft verfügen und nicht lediglich beschreibend sein. Die besten Aussichten auf eine erfolg-reiche Markenanmeldung haben Fantasie- oder Kunstnamen. Dann sollte im Rahmen einer Vor-Recherche geprüft werden, ob die angestrebte Marke noch beim DPMA eingetragen werden kann oder bereits ältere gleichartige oder ähnliche Marken eingetragen sind. Diese Arbeit übernehmen klassische Markenanwälte mit denen wir erfolgreich seit Jahren zusammenarbeiten.
NC: Wo wird eine Marke angemeldet?
SG: Eine Marke kann beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet werden. Dann geniest die Marke für 10 Jahre Schutz in Deutschland. Ein Markenschutz kann auch europaweit oder weltweit beantragt werden. Dies sollte der Unternehmer danach entscheiden, wo er seine Geschäfte betreibt und wo er den Schutz für seine Produkte / Dienstleistungen benötigt.
NC: Wie funktioniert der Vorgang eine Marke anzumelden?
SG: Die Markenanmeldung kann der Unternehmer selbst vornehmen oder einen Dienstleister / Markenanwalt damit beauftragen. Wir raten dazu, einen Dienstleister / Markenanwalt zu beauftragen, da diese Profis auf dem Gebiet sind. Mit der Anmeldung sind auch die Waren- und Dienstleistungsklassen festzulegen, für die die Marke eingetragen werden soll. Hierbei hilft der Dienstleister / Markenanwalt und legt gemeinsam mit dem Unternehmer die Klassen fest.
NC: Wie lange dauert das Verfahren „Markenanmeldung“ ihrer Erfahrung nach?
SG: Aufgrund der verschiedenen Fristen im Markeneintragungsverfahren dauert eine Markenanmeldung zwischen 7 und 9 Monaten. Ergeben sich Rückfragen durch das DPMA z.B. zu den beantragten Waren- und Dienstleistungsklassen, auch bis zu einem Jahr.
NC: Was sollte nach der erfolgreichen Markenanmeldung erfolgen?
SG: Nach der erfolgreichen Markenanmeldung durch Aushändigung der Eintragungsurkunde und der Mitteilung der Bestandskraft durch das DPMA, sollte eine regelmäßige Markenüberwachung erfolgen. Zudem sollte die Marke dann im Markt positioniert und geführt werden, um Markenstärke und Zugkraft zu erhalten.
NC: Herr Geisler, ich bedanke mich für das interessante Gespräch und wünsche noch viel Erfolg mit ihrem Unternehmen.
Kontakt: geisler@nikator.de oder über: www.nikator.de/kontakt