Elektronische Datenverarbeitung

von Robert Nabenhauer

Die Bezeichnung elektronische Datenverarbeitung (EDV) steht für die Erfassung sowie die Bearbeitung von Daten mittels Computer und Maschinen, die elektronisch rechnen. Zur EDV zählen zum Beispiel Textverarbeitungsprogramme wie Microsoft Word, das Tabellenkalkulationsprogramm Excel und das Präsentationsprogramm Powerpoint.

Durch den damals von IBM entwickelten Report Programm Generator entstand der Begriff der elektronischen Datenverarbeitung. Es handelte sich hierbei um eine Beschreibungssprache und ein Übersetzungsprogramm. So war es möglich, den Listenaufbau von Tabelliermaschinenanwendungen zu beschreiben und aus abgelochten Beschreibungsformularen ein 1401 Programm zu erzeugen (ein Transistorrechner von IBM, für die elektronische Datenverarbeitung). Diese Art der Datenverarbeitung setzt sich aus mehreren Schritten zusammen. Grundlegende Elemente sind die Eingabe von Daten, ihre Speicherung sowie die Ausgabe der Daten. Während der Datenverarbeitung sind weitere EDV-Prozesse möglich. Hierzu zählen beispielsweise das Kategorisieren und Filtern von Daten oder auch Datenverknüpfung. Weitere Bestandteile der elektronischen Datenverarbeitung können Veränderung oder Löschen von Daten sein.Auch die Datenkonvertierung und die Übertragung gehören zur EDV. Für die Abläufe sind spezielle Datenverarbeitungsprogramme erforderlich. Die Entwicklung der EDV ist schnelllebig und gestaltet sich vielfältig. Die Kapazität von Superrechnern und Chips, die immer leistungsfähiger werden, bilden oftmals die Grundlage der elektronischen Datenverarbeitung.

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