Liebe Leser,
sicherlich wissen Sie bereits um meine Leidenschaft für das Netzwerken innerhalb von XING. Vielleicht haben Sie sich bereits etwas mit dem PreSales Marketing oder meinen Publikationen beschäftigt, dann sollten Sie mit meiner Vorliebe für soziale Netzwerke ohnehin bestens vertraut sein. Vor einigen Wochen war ich wieder einmal in XING unterwegs und habe mich auf die Suche nach mir bereits bekannten Personen gemacht, mit denen ich mich in XING noch nicht vernetzt hatte. Sie wissen selbst, wie wichtig diese Kontaktsuche im Rahmen des PreSales Marketing ist.
Ich stieß auf eine Social-Media-Expertin, nennen wir sie doch einfach Frau Müller, mit der ich zwar schon des Öfteren in einem losen Kontakt stand, die mir aber bislang in XING noch nicht aufgefallen war. Mit wenigen Mausklicken war eine Kontaktanfrage versendet, die Frau Müller auch angenommen hat.
Warum ich Ihnen das alles erzähle? Weil Frau Müller nach der Vernetzung einen schwerwiegenden Fehler begangen hat, der mit bis zu 25.000 € geahndet werden kann. Statt auf meine Anmeldung zu ihrem Newsletter zu warten, hat sie mir gleich schon einmal ein „Probeexemplar“ zugesendet – eine Kostprobe sozusagen. Das aber ist rechtlich mehr als problematisch, gilt hierzulande doch das sogenannte Opt-in-Verfahren.
Diese Hürde seitens des Gesetzgebers klingt zugegebenermaßen etwas technokratisch, ist aber im Grunde einfach nachvollziehbar. Bevor Sie auch nur ein Exemplar Ihres Newsletters an einen Kontakt versenden dürfen, muss sich dieser für Ihren Newsletter angemeldet haben. Darüber hinaus muss er seine Registrierung nochmals bestätigen. In aller Regel geschieht dies über eine entsprechende E-Mail, die automatisch an die jeweilige Adresse versendet wird und einen Bestätigungslink enthält.
Erst dann, wenn diese Formalitäten abgearbeitet sind, können Sie Ihren Kontakt mit Informationen und Neuigkeiten in Form eines Newsletters versorgen. Wollen Sie dieses Verfahren abkürzen oder missachten Sie es vollständig, drohen Strafen von bis zu 25.000 €.
Diese hohen Strafen sind im Ernstfall zwar äußerst ärgerlich, insbesondere dann, wenn Sie unabsichtlich in diese Falle getappt sind, aber sie haben dennoch ihre Daseinsberechtigung. Stellen Sie sich vor, automatische Programme tragen Sie ohne Ihr Einverständnis in tausende Newsletter ein. Oder aber nach jedem Einkauf in einem Online-Shop erhalten Sie ungefragt Mail für Mail für Mail. Kein Spam-Filter könnte dieser Werbeflut Herr werden.
Im Rahmen des PreSales Marketing stellt das Opt-in-Verfahren ohnehin kein Problem dar. Schließlich möchten wir unsere Kontakte nur auf deren ausdrücklichen Wunsch hin mit hochwertigen Inhalten versorgen. Alles andere wäre bestenfalls aufdringlich und damit unternehmensschädigend, schlimmstenfalls illegal. Verzichten Sie also auf unlautere Mittel und bitten Sie Ihre Kontakte einfach darum, sich für Ihren Newsletter anzumelden. Betonen Sie die Vorteile, die eine solche Registrierung mit sich bringt: regelmäßige Inhalte mit Mehrwert, Tipps und Anleitungen, Neuigkeiten aus der Branche etc.
Übrigens: Sollten Sie mit einem Konkurrenten in Kontakt kommen, der das Opt-in-Verfahren einfach ignoriert, dann machen Sie es doch wie ich: Frau Müller hat von mir eine höflich formulierte E-Mail erhalten, in der ich sie auf ihren Fehler aufmerksam gemacht habe. Soweit möglich sollten Sie auf rechtliche Schritte wie Abmahnungen erst einmal verzichten. Schließlich kann auch Ihnen einmal ein Fehler unterlaufen und dann möchten Sie auch nicht sofort Anwaltsschreiben in Ihrem Briefkasten vorfinden. Sollte sich das Fehlverhalten allerdings häufen und sollte trotz Ihren Hinweisen kein Umdenken stattfinden, dann können Sie durchaus eine härtere Gangart einlegen. In den meisten Fällen ist das aber glücklicherweise nicht notwendig
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viele erfolgreiche und anwaltsfreie Newsletter. Denken Sie einfach daran: Erst die Anmeldung, dann die Bestätigung, dann der Versand. Dann kann (fast) nichts mehr schief gehen. Und sollten Sie einmal unsicher sein: Die meisten Anbieter von Newsletter-Programmen bieten umfangreiche Informationen und Hinweise zu diesem so wichtigen Thema an. Nachlesen lohnt sich also auf jeden Fall.
Herzliche Grüße
Robert Nabenhauer