Liebe Leser.
Die App-Stores werden mit der Zeit immer voller. Allerdings verschlechtern sich dann auch die Sitten. Schließlich möchte doch jeder der Anbieter die Aufmerksamkeit vieler Nutzer sichern. Zu beachten gilt jedoch auch hier, dass es rechtliche Grenzen gibt, wie an den hier zitierten Beispielen deutlich wird.
Falle Nr. 1 – Die Bewertung der Kunden
Oft werden Produkte oder Shops bewertet. Nur leider gibt es auch immer mehr manipuierte Bewertungen, um etwas zu promoten. Jedoch sollte man wissen, was dabei wirklich erlaubt ist. Mitunter bewerten Entwickler nämlich selbst ihre App. Erwecken sie dabei mit ihrer Bewertung jedoch den Anschein, es würde sich um völlig neutrale Kunden handeln, so ist dies rechtlich nicht zulässig. Jedoch ist die Gefahr nicht besonders hoch, dass so etwas entdeckt wird. Problematisch wird es natürlich, wenn gezielt negative Bewertungen abgegeben werden, was zu viel Ärger führen kann. Ebenfalls wird es sehr problematisch, wenn Nutzer eine Belohnung dafür erhalten, dass sie eine App bewerten.
Falle Nr. 2 – Marken mit fremden Charakter
Sehr komplex wird es beim Thema „Fremde Marken“ und Apps. Diese Marken werden teilweise als Keywords oder als Beschreibung eingesetzt. Viele wird die Entwicklung dieses Themas an die Zeit erinnern, als es das Keyword-Spamming gab. Hinsichtlich der Online-Werbung wurden die Grenzen durch den Europäischen Gerichtshof sowie durch den Deutschen Gerichtshof erweitert. Als Keywords dürfen mehr und mehr fremde Marken eingesetzt werden. Dabei ist jedoch auch nicht immer alles zulässig, gerade was die Apps und ihre Bewerbung angeht.
Ein weiteres Problem der Falle Nr. 2
Problematisch stellen sich auch die Richtlinien bei Google Play dar, was den Zusammenhang von Marken und Entwickler angeht. Zum einen dürfen Markenrechte dabei nicht verletzt werden. Zum anderen gibt es keine genauen Bestimmungen, was die Verwendung angeht. Dies gilt für Keywords ebenso wie für den Beschreibungstext. Lediglich wird davon gesprochen, dass es innerhalb von Beschreibungstexten nicht zu einer Überladung von Keywords kommen darf. Eine Manipulation der Suchergebnisse, was nicht der Fall sein darf, könnte sonst die Folge sein.
Herzliche Grüße
Robert Nabenhauer
Nabenhauer Consulting – Unternehmen