Viele Unternehmer müssen in Deutschland Gewerbesteuer bezahlen. Das gilt für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmer. Freiberufler nimmt der Gesetzgeber von der Steuerpflicht aus. Wer sich selbstständig machen will, sollte sich informieren, ob er unter die Steuerpflicht fällt und welcher Steuersatz vor Ort gilt. Die Fachleute von gruendercheck.com weisen darauf hin, dass diese Tatsache die Finanzplanung beeinflusst. Die Gewerbesteuer reduziert den Ertrag und damit die liquiden Mittel.
Wie sich die Gewerbesteuer berechnet
Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine Ertragssteuer. Das ist insbesondere für Gründer eine gute Nachricht: Die meisten erzielen zu Beginn keinen oder nur einen geringen Gewinn, ihnen bürdet der Staat keine oder zumindest keine hohen Steuern auf. Einzelunternehmer und Personengesellschaften profitieren dauerhaft von einem Freibetrag über 24.500 Euro. Zur Berechnung zieht die zuständige Behörde bei allen Unternehmen den Ertrag nach dem Einkommens- oder Körperschaftsrecht heran. Er ändert sich durch Hinzurechnungen und Kürzungen. Ein Teil der Finanzierungsaufswendungen kommt zum Beispiel hinzu, der Einheitswert betrieblicher Grundstücke wird abgezogen. Diverse Zuschüsse wie die Förderung vom Arbeitsamt für die Existenzgründung spielen keine Rolle. Den Gewerbeertrag multipliziert die Behörde mit der Steuermesszahl von 3,5 %, daraus ergibt sich der Messbetrag. Es folgt eine Multiplikation mit dem lokal festgelegten Hebesatz, der mindestens 200 % beträgt. In einzelnen Gemeinden liegt er deutlich über 400 %.
Anmeldung bei der Kommune
Jeder, der ein Gewerbe betreibt, muss dieses bei der Kommune anmelden. Die zuständige Stelle kann unter anderem Gewerbeamt oder Ordnungsamt heißen, das differiert regional. Mit der generellen Anmeldung des Gewerbes erfasst die Gemeinde den Betrieb auch steuertechnisch. Fortan geben Unternehmen jährlich eine Gewerbesteuererklärung ab. Die Behörde legt die Steuerlast und die Vorauszahlungen fest.