Kaltakquise

Aus Nabenhauer Consulting Blog Lexikon
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Kaltakquise ist die Erstansprache eines potenziellen Kunden, zu dem bisher keine Geschäftsbeziehungen bestanden. Gegenüber Privatkunden sind so genannte Kaltanrufe in Deutschland nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Kunden erfolgen. Gegenüber Gewerbetreibenden reicht deren mutmaßliche Einwilligung, die sich aus dem Geschäftsgegenstand ergeben kann.
Neben der Kaltakquise besteht auch die Form der Warmakquise. Diese - meist effizientere - Variante stützt sich im Telefonat auf bekannte Bezugsstellen, wie z. B. Ansprechpartner aus Mitgliedschaften, Verbundgruppen, Kooperationspartnern etc.


Quelle: http://www.ml-trainings.de