ECommerce: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 12. September 2012, 12:24 Uhr
Der Begriff E-Commerce (engl. e-commerce von electronic commerce, deutsch ‚elektronischer Handel/Handelsverkehr‘) wird sowohl als spezieller als auch als ein deutlich umfassenderer Begriff verwendet.
Er steht
- im Rahmen der Automatisierung von Geschäftsprozessen für einen Teilbereich des E-Business
- im Rahmen der Internetwirtschaft etwas weiter gefasst für Elektronischen Handel
Im Rahmen des Internetrechts steht der Begriff für die jeweiligen, meist noch weiter gefassten Regelungsgegenstände, siehe
- die E-Commerce-Richtlinie („Dienste der Informationsgesellschaft“) auf EG-Ebene
- österreichisches E-Commerce-Gesetz („elektronischer Geschäfts- und Rechtsverkehr“)
Der Begriff wurde in der Literatur in den frühen 1990er Jahren durch US-amerikanische Autoren geprägt und wurde dabei meist wie folgt definiert:
„E-Commerce ist die vollständig elektronische Abwicklung der Unternehmensaktivitäten
in einem Netzwerk.“
Durch die zu einseitige deutsche Übersetzung des Wortes engl. commerce zu deutsch Kommerz wird der Begriff im deutschen Sprachgebrauch oft nur auf die Absatzseite (deutsch kommerziell) des Unternehmens bezogen.
Quelle: http://www.wikipedia.de